Pressemitteilung

Die Nienhagener Straße in Wathlingen und die Dorfstraße in Nienhagen werden in absehbarer Zukunft erheblichen zusätzlichen Verkehr aufnehmen müssen — noch mehr Verkehr! Die LKW für den Antransport von Abraum zur Kalihalde sind dabei nur ein Teilaspekt. Viel wesentlicher sind der innerörtliche PKW-Verkehr und der Durchgangsverkehr, die mit der Zunahme von Haushalten in unseren Dörfern verbunden sind.

Die Entwicklungen unserer Dörfer werden maßgeblich durch den Flächennutzungsplan bestimmt. Dieser F-Plan wird im Rat der Samtgemeinde beschlossen. Wollte in der Vergangenheit die Gemeinde Nienhagen eine Änderung des F-Planes z.B. für den Ausweis von Gewerbeflächen erreichen, so konnte sie sich bisher auf die Zustimmung aller Mitglieder des Samtgemeinderates verlassen. Auf diese Weise konnten umgekehrt Adelheidsdorf bzw. Wathlingen ebenso auf volle Zustimmung zu eigenen Änderungsbedürfnissen am F-Plan z.B. für ein Neubaugebiet setzen. Eine Hand wäscht die andere.

Nienhagen hat seit mehr als 10 Jahren kein Neubaugebiet mehr ausgewiesen und setzt vorerst auf Innenverdichtung, um den Landschaftsverbrauch zu begrenzen (ein kleines Neubaugebiet ist auch hier in Planung). Dagegen füllt Wathlingen gerade ein Baugebiet von ca. 6 ha Größe mit EFH. Darüber hinaus begehrt Wathlingen die Zustimmung zu einer Änderung des F-Plans für ein weiteres Baugebiet zwischen Papenhorst und Wathlingen zur Größe von 22 ha - zusammen ein ganzer Bauernhof. Auch Adelheidsdorf expandiert kräftig.

Solche Erweiterungen unserer Dörfer durch Neubaugebiete verursachen jeweils einen Schub an zusätzlicher Verkehrslast. Viel stärker als durch Innenverdichtung. Immer mehr Menschen aus Adelheidsdorf kaufen in Nienhagen ein, Nienhäger pendeln nach Gifhorn und Wolfsburg, Wathlinger durch Nienhagen nach Hannover, usw., usw. Die Entwicklungen unserer Dörfer zeigen also immer größere Wechselwirkungen zwischen den Gemeinden. Deswegen kommt die jeweils isolierte Dorfentwicklungsplanung unserer Gemeinden zunehmend an ihre Grenzen. Es entstehen Konflikte zwischen den Entwicklungszielen unserer Dörfer. Deswegen ist ein langfristig ausgelegtes, integriertes Entwicklungskonzept für die Samtgemeinde erforderlich, dessen Verbindlichkeit auch die Räte der Mitgliedsgemeinden anerkennen. Ein solches Entwicklungskonzept schlägt sich u.a. in einem entsprechenden F-Plan nieder, aus dem sich konkrete B-Pläne (Bebauungspläne) ableiten lassen.

Möglicherweise können sich die Bürgermeister und Räte der Mitgliedsgemeinden nicht zu einem integrierten Entwicklungskonzept für die Samtgemeinde durchringen. Möglichweise bevorzugen auch die Bürger die Pflege der jeweils dörflichen Souveränität. Dann möge sich allerdings auch niemand über das Ergebnis von Kirchturmpolitik beklagen.

Peter Mahler

(Sprecher der SPD-Fraktionen in den Räten der Gemeinde Nienhagen und der Samtgemeinde Wathlingen)